Denkmäler: Denkmal für die verfolgten Homosexuellen setzt starkes Zeichen

Denkmal für die verfolgten Homosexuellen setzt starkes Zeichen

[27.05.2008] Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen wird heute der Öffentlichkeit übergeben. Das am südlichen Rand des Großen Tiergartens gelegene Denkmal entstand nach dem Entwurf des dänisch-norwegischen Künstlerduos Michael Elmgreen und Ingar Dragset. Den Anstoß für diesen Gedenkort gaben der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland und die Initiative »Der homosexuellen NS-Opfer gedenken«. Bau und Unterhalt des Denkmals wird aus dem Etat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Das Land Berlin hat das Grundstück zur Verfügung gestellt.



Dieses Denkmal setzt ein starkes Zeichen in der Bundeshauptstadt. 75 Jahre nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten und 60 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist es nun endlich erreicht, dass die Bundesrepublik Deutschland den verfolgten Homosexuellen einen Gedenkort widmet.

Seit sechzehn Jahren setzen sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“ für das Denkmal ein, unterstützt von zahlreichen Organisationen und Einzelpersönlichkeiten.

Viele Jahrzehnte waren die homosexuellen NS-Opfer in Deutschland aus der offiziellen Gedenkkultur ausgeschlossen. Sie wurden von Entschädigungszahlungen ausgegrenzt. § 175 StGB, der sexuelle Begegnungen unter Männern unter Strafe stellte, blieb in der Bundesrepublik in seiner Nazi-Fassung bis 1969 unverändert in Kraft. In vielen Ländern dieser Welt sind Schwule und Lesben heute noch schwerer Verfolgung ausgesetzt. Aus seiner Geschichte heraus hat Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber Lesben und Schwulen entschieden entgegenzutreten.

Das Denkmal soll laut Beschluss des Bundestages von 2003 die verfolgten und ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wachhalten sowie ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.

Der weiterentwickelte Entwurf des Künstlerduos Michael Elmgreen und Ingar Dragset setzt die vielfältige Aufgabenstellung des Bundestags eindrucksvoll um. Finanziert wird das Denkmal aus dem Etat des Bundeskulturstaatsministers. Das Land Berlin hat das Grundstück gestiftet.


Weitere Informationen unter www.gedenkort.de




TAFELTEXT am Denkmal


Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellen-Verfolgung ohne gleichen in der Geschichte statt. 1935 ordneten die Nationalsozialisten die umfassende Kriminalisierung männlicher Homosexualität an. Dazu wurden die im § 175 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Bestimmungen gegen homosexuelles Verhalten erheblich verschärft und ausgeweitet. Bereits ein Kuss unter Männern konnte nun zu Verfolgung führen. § 175 bedeutete Gefängnis oder Zuchthaus. Es gab über 50.000 Verurteilungen. Teilweise konnten die NS-Behörden die Kastration Verurteilter erzwingen. Mehrere tausend Schwule wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Ein großer Teil von ihnen überlebte die Lager nicht. Sie starben aufgrund von Hunger, Krankheiten und Misshandlungen oder wurden Opfer gezielter Mordaktionen.

Die Nationalsozialisten haben die Lebenswelten von Schwulen und Lesben zerschlagen. Weibliche Homosexualität wurde – außer im annektierten Österreich – nicht strafrechtlich verfolgt. Sie galt den Nationalsozialisten als weniger bedrohlich. Gerieten lesbische Frauen dennoch in Konflikt mit dem Regime, waren auch sie Repressionen ausgesetzt. Schwule und Lesben lebten in der NS-Zeit eingeschüchtert und unter stetem Zwang zur Tarnung.

Lange Zeit blieben die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus aus der Gedenkkultur ausgeschlossen – in der Bundesrepublik wie in der DDR. Hier wie dort wurden Schwule lange Zeit weiter strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland galt der § 175 unverändert bis 1969 fort.

Aus seiner Geschichte heraus hat Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schwulen und Lesben entschieden entgegenzutreten. In vielen Teilen dieser Welt werden Menschen wegen ihrer sexuellen Identität heute noch verfolgt, ist homosexuelle Liebe strafbar und kann ein Kuss Gefahr bedeuten.

Mit diesem Denkmal will die Bundesrepublik Deutschland
– die verfolgten und ermordeten Opfer ehren,
– die Erinnerung an das Unrecht wach halten und
– ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.
© WAG e.V.

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