Denkmal für die verfolgten Homosexuellen setzt starkes Zeichen
[27.05.2008] Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen wird heute der Öffentlichkeit übergeben. Das am südlichen Rand des Großen Tiergartens gelegene Denkmal entstand
nach dem Entwurf des dänisch-norwegischen Künstlerduos Michael Elmgreen
und Ingar Dragset. Den Anstoß für diesen Gedenkort gaben der Lesben-
und Schwulenverband in Deutschland und die Initiative »Der
homosexuellen NS-Opfer gedenken«. Bau und Unterhalt des Denkmals wird aus dem Etat des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Das Land Berlin hat
das Grundstück zur Verfügung gestellt.

Dieses Denkmal setzt ein
starkes Zeichen in der Bundeshauptstadt. 75 Jahre nach dem Machtantritt der
Nationalsozialisten und 60 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte ist es nun endlich erreicht, dass die Bundesrepublik Deutschland
den verfolgten Homosexuellen einen Gedenkort widmet.
Seit sechzehn Jahren setzen sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die
Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“ für das Denkmal ein,
unterstützt von zahlreichen Organisationen und Einzelpersönlichkeiten.
Viele Jahrzehnte waren die homosexuellen NS-Opfer in Deutschland aus der
offiziellen Gedenkkultur ausgeschlossen. Sie wurden von Entschädigungszahlungen
ausgegrenzt. § 175 StGB, der sexuelle Begegnungen unter Männern unter Strafe
stellte, blieb in der Bundesrepublik in seiner Nazi-Fassung bis 1969
unverändert in Kraft. In vielen Ländern dieser Welt sind Schwule und Lesben
heute noch schwerer Verfolgung ausgesetzt. Aus seiner Geschichte heraus hat
Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber
Lesben und Schwulen entschieden entgegenzutreten.
Das Denkmal soll laut Beschluss des Bundestages von 2003 die verfolgten und
ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wachhalten sowie ein
beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber
Schwulen und Lesben setzen.
Der weiterentwickelte Entwurf des Künstlerduos Michael Elmgreen und Ingar
Dragset setzt die vielfältige Aufgabenstellung des Bundestags eindrucksvoll um.
Finanziert wird das Denkmal aus dem Etat des Bundeskulturstaatsministers. Das
Land Berlin hat das Grundstück gestiftet.
Weitere Informationen unter
www.gedenkort.de
TAFELTEXT am Denkmal
Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine
Homosexuellen-Verfolgung ohne gleichen in der Geschichte statt. 1935
ordneten die Nationalsozialisten die umfassende Kriminalisierung
männlicher Homosexualität an. Dazu wurden die im § 175 des
Strafgesetzbuches vorgesehenen Bestimmungen gegen homosexuelles
Verhalten erheblich verschärft und ausgeweitet. Bereits ein Kuss unter
Männern konnte nun zu Verfolgung führen. § 175 bedeutete Gefängnis oder
Zuchthaus. Es gab über 50.000 Verurteilungen. Teilweise konnten die
NS-Behörden die Kastration Verurteilter erzwingen. Mehrere tausend
Schwule wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager
verschleppt. Ein großer Teil von ihnen überlebte die Lager nicht. Sie
starben aufgrund von Hunger, Krankheiten und Misshandlungen oder wurden
Opfer gezielter Mordaktionen.
Die Nationalsozialisten haben die Lebenswelten von Schwulen und Lesben
zerschlagen. Weibliche Homosexualität wurde – außer im annektierten
Österreich – nicht strafrechtlich verfolgt. Sie galt den
Nationalsozialisten als weniger bedrohlich. Gerieten lesbische Frauen
dennoch in Konflikt mit dem Regime, waren auch sie Repressionen
ausgesetzt. Schwule und Lesben lebten in der NS-Zeit eingeschüchtert
und unter stetem Zwang zur Tarnung.
Lange Zeit blieben die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus aus
der Gedenkkultur ausgeschlossen – in der Bundesrepublik wie in der DDR.
Hier wie dort wurden Schwule lange Zeit weiter strafrechtlich verfolgt.
In der Bundesrepublik Deutschland galt der § 175 unverändert bis 1969
fort.
Aus seiner Geschichte heraus hat Deutschland eine besondere
Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schwulen und Lesben
entschieden entgegenzutreten. In vielen Teilen dieser Welt werden
Menschen wegen ihrer sexuellen Identität heute noch verfolgt, ist
homosexuelle Liebe strafbar und kann ein Kuss Gefahr bedeuten.
Mit diesem Denkmal will die Bundesrepublik Deutschland
– die verfolgten und ermordeten Opfer ehren,
– die Erinnerung an das Unrecht wach halten und
– ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.